Gebühren und Abschlüsse

Die Gebühren betragen 13.200,- € für das gesamte Masterstudium. Sie werden auf die Regelstudienzeit von sechs Semestern aufgeteilt, also 2.200,- pro Semester. Für das 4-semestrige Studium betragen die Gebühren 10.000,- €, also 2.500,- € je Semester.

Hinzu kommen die Semesterbeiträge in Höhe von ca. 145,- € (ohne ÖPNV-Ticket). Dieser Beitrag ist für jedes Semester zu entrichten, an dem eine Einschreibung an der Hochschule Darmstadt besteht.

Wer über die Regelstudienzeit hinaus studiert - z.B. wegen noch fehlender Leistungen zum Abschluss - kann für ein weiteres Semester ohne Gebühren eingeschrieben werden. Für jedes weitere Semester wird dann eine verminderte Gebühr von 500,- € erhoben. Urlaubssemester zählen nicht mit (gehören nicht zur Regelstudienzeit). Wer schneller ist kann die Regelstudienzeit auch verkürzen. Jedoch werden auch dann die Gesamtgebühren von 13.200,- € für den 6-semestrigen Studiengang bzw. 10.000,- € für den 4-semestrigen Studiengang fällig.

Die Studiendauer kann an individuelles Arbeitsempo oder an berufliche Belastungen angepasst werden. In Urlaubssemestern werden keine Gebühren fällig, der Semesterbeitrag der Hochschule wird jedoch erhoben, da ja die Einschreibung bestehen bleibt. In Urlaubssemestern können nur in Ausnahmefällen (nach gesonderter Beantragung) Prüfungen abgelegt werden.

• Studienbriefe und weitere Lehrmaterialien

• Präsenzveranstaltungen

• studienbegleitende Prüfungen

• Korrekturen der Einsendeaufgaben

• Nutzung des Online-Angebots

• Individuelle Studien-Fachberatung

Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums wird der international anerkannte und durch die ZEvA akkreditierte akademische Abschluss „Master of Science“ (M.Sc.) verliehen. Der erfolgreiche Abschluss des Studiums eröffnet den Zugang zu Promotion und zum höheren Dienst bei öffentlichen Arbeitgebern. Einzelne Module bzw. Submodule können separat belegt werden. Für deren erfolgreichen Abschluss werden Einzelzertifikate vergeben.

Infos unter: www.stipendiumplus.de

Weitere Optionen für Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Seite Fördermöglichkeiten + Bildungsfreistellung

In den Hochschulgesetzen der Länder ist festgelegt, dass Weiterbildungsangebote der Hochschulen nur kostendeckend angeboten werden dürfen. Aus Steuermitteln darf nur die Lehre bis zu einem (ersten) akademischen Abschluss finanziert werden. Das kann auch der Masterabschluss sein, aber nur, wenn das Masterstudium direkt im Anschluss an den Bachelor begonnen wird. Weiterbildungsangebote richten sich an Studierende, die bereits berufliche Erfahrungen gewonnen haben (mindestens ein Jahr nach dem ersten Abschluss) und in der Regel im Beruf stehen. Diese Angebote müssen ausschließlich von Studiengebühren getragen werden. Eine Subventionierung aus den Landesmitteln für Erststudienangebote (in der Regel in Präsenz und Vollzeit) ist nicht zulässig.

Die Studiengebühren müssen nach gültiger Rechtslage alle Kosten abdecken, die durch das weiterbildende Studienangebot entstehen:

  • Erstellung der Lehrmaterialien sowie Druck und Versand oder Bereitstellung im Internet
  • Vergütung der Lehrenden
  • Kosten für Labornutzung an den Hochschulen
  • Personalaufwand für Studiengangsorganisation und Betreuung
  • Werbemaßnahmen und Qualitätssicherung

Die Studiengebühren werden vom Zentralausschuss der Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen (ZFH, also nicht direkt von der Hochschule selbst festgesetzt. Gleiches gilt auch für die Vergütungen, die an Lehrende und Verfasser von Lehrmaterialien gezahlt werden.

Die Studiengebühren sind seit 2007 konstant. Nach heuitigem Stand ist auch mittelfristig keine Erhöhung geplant, weil wir kosteneffizient wirtschaften. Ihre Studiengebühren werden ausschließlich für die Durchführung des Fernmasterstudiums Elektrotechnik verwendet. Den studentischen Beitrag legt die Hochschule Darmstadt selbst fest. Dieser kann sich in kleinem Rahmen ändern. Seit mehreren Jahren liegt dieser Beitrag aber bei ca. 150 €.